Englische AGB
Elektror airsystems sp. z o.o. (PL)

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Die in den durch ELEKTROR airsystems spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Chorzów abgeschlossenen Verträgen geltenden

ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen legen die Regeln für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ELEKTROR airsystems,, spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), mit Sitz in Chorzów (41-506) in der Leśna Str. 38, eingetragen im Unternehmerregister beim Amtsgericht Katowice Ost, in der 8. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000285917 (im Folgenden „Elektror”).), fest.
  2. Die in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

a) Verkäufer – ELEKTROR airsystems, spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Chorzów (41-506) in der Leśna Str. 38, eingetragen im Unternehmerregister beim Amtsgericht Katowice Ost, in der 8. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000285917

b) Käufer -  ein mit dem Käufer einen Vertrag abschließender Rechtsträger.

c) Parteien – Verkäufer und Käufer zusammen,

d) Allgemeine Bedingungen – diese Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen von ELEKTROR airsystems sp. z o.o.,

e) Produkt – eine durch den Verkäufer angebotene Ware;

f) Dienstleistung – eine durch den  Verkäufer angebotene Dienstleistung;

g) Vertrag – ein durch die Parteien abgeschlossener Verkaufsvertrag oder ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit der durch den Käufer vorgelegten Bestellung.

  1. Der Verkäufer liefert Produkte und erbringt Dienstleistungen ausschließlich für andere Unternehmer. Der Verkäufer schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab.
  2. Die Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil aller von den Parteien abgeschlossenen Verkaufs- oder Dienstleistungsverträge und nach ihrer Akzeptanz durch den Käufer legen sie die auf ihrer Grundlage angeknüpften Kooperationsbedingungen verbindlich und umfassend  fest.
  3. Die Akzeptanz der Allgemeinen Bedingungen durch den Käufer erfolgt mit Abschluss des Vertrages. Der Inhalt der Allgemeinen Bedingungen ist auf der Website www.elektror.pl in der Registerkarte Warunki handlowe abrufbar.
  4. Die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen regeln eingehend die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Somit gelten für die von den Parteien abgeschlossenen Verträge keine anderen Regelungen.
  5. Die in Marketingmaterialien des Verkäufers enthaltenen Informationen über angebotene Produkte und Dienstleistungen sind nur verbindlich, falls sie vom Verkäufer bei der Bestellungsvorlage bestätigt werden.
  6. Der vom Käufer verwendete Mustervertrag, insbesondere Allgemeinen Einkaufs- oder Bestellungsbedingungen, sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie werden schriftlich akzeptiert.
  7. Der vom Verkäufer mit dem Käufer abgeschlossene Vertrag kann andere Bestimmungen enthalten als diejenige, die sich aus den Allgemeinen Bedingungen ergeben. In diesem Fall sind die Parteien durch Vertragsbestimmungen gebunden.
  8. Im Falle ein Widerspruch zwischen den Allgemeinen Bedingungen und den durch den Käufer verwendeten Vorschriften oder Vertragsmustern, gilt der Vertrag nicht für diejenigen Bestimmungen der Vertragsmuster, die widersprüchlich sind.
  9. Der Verkäufer behält sich alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte auf die vom Verkäufer erstellten technischen Unterlagen und Lösungen, technische Zeichnungen und andere ähnliche Unterlagen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS/ BESTELLUNG

  1. Die Bestellung des Käufers bedarf einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung dafür, dass sie durch den Verkäufer zur Umsetzung angenommen wird. Die Annahme eines vom Käufer vorgelegten Angebotes bedarf einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch den Käufer. Der Annahme der Bestellung oder der Angebotes des Käufers können technische Vereinbarungen zwischen den Parteien vorausgehen. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich zu beantworten, Informationen zu erteilen oder technische Daten, darunter auch die im Rahmen der Vereinbarungen durch den Verkäufer übergebene Zeichnungen, zu bestätigen.
  2. Nimmt der Verkäufer die Bestellung des Käufers mit Vorbehalten an oder werden bei der Annahme der Bestellung technische Zeichnungen der bestellten Produkte beigefügt, ist der Käufer an den Inhalt dieser Vorbehalte oder an die sich aus den Zeichnungen ergebenden Daten gebunden, sofern er innerhalb von 3 Tagen seine Bemerkungen dazu nicht vorlegt. Äußert der Käufer seine Bemerkungen dazu, ist der Verkäufer nur dann an die Bestellung gebunden, falls alle Vertragsbedingungen durch die Vertragsparteien definitiv festgelegt sind.
  3. Bei Bestellungen, denen das Angebot des Verkäufers vorausgeht, gelten Bestellungen, die Änderungen des Angebots oder Ergänzungen seines Inhalts enthalten, nicht als Annahme des Angebotes, sondern als erneute Anfrage über die Möglichkeit, Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, betrachtet, was die Erstellung eines neuen Angebots erfordert. In solch einem Fall ist das bisherige Angebot nicht mehr gültig.
  4. In der Bestellung und im Schriftverkehr über die Änderung der Bestellung, hat sich der Käufer auf die Angebot-Nr. des Verkäufers zu beziehen.

 

III. BEDINGUNGEN FÜR VERTRAGABWICKLING

  1. Das Datum der Auftragsabwicklung ist immer annähernd - sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren - angegeben. Der Verkäufer haftet nicht für die nicht termingemäße Auftragsabwicklung oder für eine nicht erfolgte Abwicklung, falls als Ursache dafür Umstände gelten, die der Käufer zu vertreten hat oder die Ursache unvorhergesehene Ereignisse waren, die eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung verhindern (Streik, Aussperrung, höhere Gewalt). Sind Gründe vorhanden, die von den Parteien nicht abhängig sind, wird der Verkäufer den Käufer, soweit möglich, unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall verlängert sich die Auftragserfüllungsfrist um den Zeitraum, in dem die Gründe vorhanden waren, die ihre Erfüllung verhinderten, als auch um den Zeitraum, den der Verkäufer benötigt, um seine normale Geschäftstätigkeit wieder aufzunehmen.
  2. Die Frist für die Auftragsabwicklung  beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme durch den Verkäufer, wobei die im Pkt. II, Absatz 2 o.g. genannte Frist zu den von den Parteien vereinbarten Bedingungen zu berücksichtigen ist.
  3. Sofern zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes vereinbart ist, werden die Aufträge im Sitz des Verkäufers abgewickelt.
  4. Wird eine Dienstleistung vom Verkäufer an einem vom Käufer angegebenen Ort erbracht, hat der Käufer angemessene Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung, einschließlich eines Zugangs zu Medien, Abladegeräten und internen Transportmitteln, sicherzustellen.
  5. Wird in Zahlungsbedingungen festgelegt, dass der Käufer einen Vorschuss oder eine Vorauszahlung zu tätigen hat, kann das Datum der Bestellungserfüllung um die Verzögerungszeit bei der durch den Käufer zu tätigen Zahlung verlängert werden.
  6. Der Verkäufer trägt nur die Kosten für die Ausgabe und die Verpackung der bestellten Produkte. Sonstige Kosten, insbesondere die Abholungs- und Transportkosten, gehen zu Lasten des Käufers, sofern durch die Parteien in der Bestellung nichts anderes vereinbart wird.
  7. Sind die bestellten Produkte an den vom Käufer angegebenen Ort zu liefern, werden die Produkte durch den Verkäufer auf alleinige Risiko des Käufers geliefert. Die Transport- und Verpackungsart wird durch den Verkäufer gewählt.
  8. Werden die bestellten Produkte vom Käufer, der sich für eine persönliche Abholung verpflichtet hat, nicht termingemäß abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  9. Wird diese durch den Käufe nicht ausdrücklich verlangt, werden vom Verkäufer die gelieferten Produkte nicht gegen Transportrisiken versichert. Die Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Zahlungsbedingungen werden ein einem Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
  2. Die in Angeboten des Verkäufers angegebene Preise sind Nettopreise.
  3. Sind die Produktpreise vom Verkäufer in Fremdwährungen festgelegt und die Zahlung in PLN zu erfolgen hat, werden die in Fremdwährungen festgelegten Preise nach einem von der Polnischen Nationalbank veröffentlichten Wechselkurs, der am Tag vor dem Datum der Rechnungsstellung festgelegt ist, in PLN umgerechnet,
  4. Die Zahlung hat ausschließlich auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzögerung bei Handelstransaktionen gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
  6. Stellt der Verkäufer fest, dass die finanzielle Lage des Käufers schlecht ist oder dass er zahlungsunfähig ist, kann der Verkäufer die Auftragserfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer eine Vorauszahlung für die bestellten Produkte macht oder eine Sicherheit für die Zahlung für die Produkte vorlegt.
  7. Wenn der Auftrag in Teilen erfüllt und der Käufer mit der Zahlung des fälligen Betrags für persönlich abgeholte oder an ihn gelieferte Produkte in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, die Auftragsabwicklung für den verbleibenden Teil der nicht verkauften Produkte solange einzustellen, bis der Käufer den fälligen Betrag dem Verkäufer bezahlt.
  8. Die verkauften Produkte bleiben das Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Verkaufspreises durch den Käufer.
  9. Zur Gewährung von Rabatten, Preisnachlässen, Preissenkungen usw. vom Verkaufspreis ist nur der Verkäufer berechtigt.
  10. Erscheinen die vom Verkäufer unabhängigen Änderungen von Gebühren und Kosten, die sich auf die Höhe des Preises in der Zeit zwischen dem Auftragsannahmedatum und dem Lieferdatum auswirken, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis im entsprechenden Umfang zu ändern.

 

V. GARANTIE

  1. Der Verkäufer versichert, dass die angebotenen Produkte von guter Qualität sind und alle in der technischen Dokumentation des jeweiligen Produkts angegebenen technischen Parameter erfüllen.
  2. Erteilt der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich eine Garantie für die Produkte, haftet der Verkäufer für die verkauften Produkte bei Mängeln an Produkten und bei wesentlichen Abweichungen von den in der technischen Dokumentation angegebenen Parametern. Die Garantieverpflichtung erstreckt sich nur auf Mängel, welche auf die in dem verkauften Produkt vorhandenen Gründe zurückzuführen sind.
  3. In dem im Pkt. 2 genannten Umfang gewährt der Verkäufer eine 24-monatige Garantie für die verkauften Produkte, die ab dem Verkaufsdatum des Produkts läuft.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für die natürliche Abnutzung der Produkte infolge eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Installation, Lagerung, Wartung oder Nutzung des Produkts entstehen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer nicht für Mängel an Produkten, als Folge von folgenden Handlungen des Käufers oder in seinem Auftrag geleisteten Handlungen gelten:

a) Änderungen oder Reparaturen an Produkten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers,

b) Nicht richtige oder nicht nach Anleitung durchgeführte Montage der Produkte,

c) Handlungen, welche der Käufer verpflichtet ist, auf eigene Kosten und selbst durchzuführen, insbesondere: Installation des jeweiligen Gerätes, Überprüfung der Funktionsfähigkeit, Sicherstellen ausreichender Stromversorgung - es sei denn, diese Handlungen werden aufgrund schriftlicher Vereinbarungen mit dem Käufer durch den Verkäufer ausgeführt.

  1. Der Verkäufer ist von der Gewährleistungspflicht befreit, falls der Käufer zum Zeitpunkt der Ausgabe des Produkts von dem jeweiligen Mangel wusste.
  2. Der Verkäufer wird diejenigen Elemente, die vom ihm während der Garantiezeit als fehlerhaft anerkannt und bestätigt werden, kostenlos reparieren oder austauschen.
  3. Die Anmeldung eines Mangels hat unverzüglich nach seiner Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach seinem Auftreten zu erfolgen. Die Mitteilung davon hat schriftlich oder elektronisch an die Adresse des Verkäufers ul. Leśna 38, PL41506 Chorzów, Polen; info@elektror.pl zu erfolgen, sie hat auch eine Beschreibung des Mangels, das Datum seiner Feststellung, Angaben zur Person, die den Mangel zuerst festgestellt hat, detaillierte Kontaktdaten des Käufers, Angaben zur Person, die vom Käufer als Kontaktperson für den Verkäufer genannt wurde, zu enthalten. Der Anmeldung ist eine Kopie des Kaufnachweises des Produkts beizufügen. Mitteilungen werden vom Verkäufer vom Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00, ausgenommen Feiertage, angenommen.
  4. Der Verkäufer hat eine Reaktionszeit auf die Mitteilung sicherzustellen: 7 Tagen nach Eingang der Anmeldung des Käufers. Die Reparaturzeit wird jeweils zwischen den Parteien vereinbart, je nach Art des Mangels und der Wartezeit auf Komponenten.
  5. Das Vorhandensein eines Mangels wird infolge einer Beschauung innerhalb einer von den Parteien vereinbarten Frist festgestellt und in ein Protokoll aufgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Unterlagen, die er über das Produkt hat, zur Verfügung zu stellen.
  6. Ersetzt der Verkäufer infolge einer Reparatur ein defektes Element durch ein anderes mangelfreies Element, läuft die Garantie für dieses neue Element ab dem Tag, an dem das alte Element ausgewechselt wurde.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Beschädigungen am Produkt zu verhindern oder zu minimieren und das Entstehen von anderen Schäden (z.B. durch Einstellung der Produktnutzung, Produktsicherung) zu verhindern.
  8. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Gewährleistung ist ausgeschlossen.
  9. Stellt der Verkäufer fest, dass die Anmeldung eines Mangels unberechtigt war, hat er dies dem Käufer mitzuteilen und eine kostenpflichtige Reparatur oder einen Ersatz von Teilen vorzuschlagen. Die durch eine ungerechtfertigte Mitteilung entstehenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers.

 

VI. HAFTUNG

Eine etwaige Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für Schäden jeglicher Art ist auf den tatsächlichen Verlust des Käufers beschränkt und umfasst nicht Schäden für verlorene oder erwartete Vorteile, Produktionsverluste, Verluste des Käufers an seinem Ruf usw.

 

VII. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Der Verwalter der personenbezogener Daten ist der Verkäufer - ELEKTROR airsystems, spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Chorzów (41-506) in 38 Leśna Straße, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Katowice Ost in Katowice, 8. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000285917.
  2. Der Verkäufer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Käufers, um die vom Käufer gemachten erteilten Bestellungen und die durch die Parteien abgeschlossenen Verträge für die Dauer der Gültigkeit dieser Verträge zu erfüllen. Der Verkäufer verarbeitet dann die personenbezogenen Daten des Käufers für Steuer- und Buchhaltungszwecke in einem Zeitraum von 5 Jahren, nach dem Jahr, in dem das jeweilige Ereignis eingetreten ist (z.B. eine Rechnungszahlung) bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche (falls vorhanden) sowie bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für andere zivilrechtliche Ansprüche nach polnischem Recht, insbesondere nach Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im übrigen Umfang werden die personenbezogenen Daten des Käufers so lange verarbeitet, bis der Käufer der Verarbeitung seiner Daten widerspricht oder seine früher für die Verarbeitung erteilte Zustimmung widerruft.
  3. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, von seinem Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten Gebrauch zu machen, ihre Berichtigung, Löschung und Widerspruch sowie andere gesetzliche Rechte zu verlangen sowie seine Zustimmung zur weiteren Verarbeitung zu widerrufen.
  4. Detaillierte Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer finden Sie auf der Website www.elektror.pl.

 

VIII. VERTRAULICHKEIT

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass alle von der anderen Vertragspartei erhaltenen Informationen – abgesehen von der Form ihrer Übermittlung (schriftlich, mündlich oder elektronisch), direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Erfüllung eines durch die abgeschlossenen Vertrages - werden vertraulich behandelt und werden ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte nicht weitergegeben (Geheimhaltungspflicht).
  2. Der Absatz 1 gilt nicht für den Fall, in dem die Verpflichtung, die jeweilige Information offen zu legen,  aus zwingenden Rechtsvorschriften, einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder einer anderen rechtskräftigen Entscheidung einer Behörde oder in Bezug auf allgemein verfügbare Informationen resultiert.
  3. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig zu benachrichtigen, falls ein Antrag auf Offenlegung vertraulicher Informationen gestellt wird, und die Zustimmung der anderen Partei einzuholen, vertrauliche Informationen zur Verfügung zu stellen, es sei denn, eine dieser Verpflichtungen würde im Widerspruch zu allgemein geltenden Gesetzen stehen, dann wird die jeweilige Partei von ihrer Erfüllung befreit.

 

  IX.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung des durch die Parteien abgeschlossenen Vertrages werden durch ein für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht entscheiden.
  2. Die durch die Parteien abgeschlossenen Verträge unterliegen dem polnischen Recht.